Fachanwalt für Arbeitsrecht

069 95 90 91 12

Schufa löschen nach Restschuldbefreiung

De Backer Rechtsanwälte erringen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen großen Erfolg!

Mit Urteil vom 20.12.2018 (LG Frankfurt am Main Az. 2-05 0 151/18) konnte die Kanzlei De Backer Rechtsanwälte gegen die „allmächtige“ Schufa einen großen Erfolg für den Mandanten erreichen:

Die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden, wurde verurteilt, den Eintrag hinsichtlich einer (erst am 05.01.2018) erteilten (und bei der Schufa eingetragenen) Restschuldbefreiung sofort vollständig zu löschen.

Soweit dies diesseits nachvollzogen werden kann, ist dies wohl die erste gerichtliche Entscheidung, die der Schufa auferlegt, die Restschuldbefreiung nicht (immer und reflexartig) noch weitere 3 Jahre nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens zu speichern.

Die zuständigen Richter des Landgerichts Frankfurt am Main haben die neue Rechtslage, die sich aus der erst am 25. Mai 2018 anzuwendenden DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ergibt, richtig gewürdigt und sind der rechtlichen Argumentation der Kanzlei de Backer Rechtsanwälte gefolgt.

Bislang hatte die Schufa immer argumentiert, dass selbst wenn eine Privatperson ein Insolvenzverfahren (welches 6 bis 7 Jahre dauern kann!) durchlaufen hat (und sogar alle Schulden oder einen Großteil getilgt hat), sie nach Erteilung der (gerichtlichen) Restschuldbefreiung nochmals weitere 3 Jahre bei der Schufa eingetragen bleibt (und dadurch völlig kreditunwürdig bleibt), da das Interesse der Kreditwirtschaft, vor solchen Menschen „geschützt“ zu werden, (immer und per se) überwiegt.

Im Ergebnis bedeutete dies, dass viele Insolvenzschuldner sogar bis zu 10-11 Jahren (!) warten mussten, um wieder kreditwürdig zu sein. Einen simplen Handy-Vertrag abschließen oder eine (neue) Wohnung anmieten oder einen Kredit für den Kauf eines Pkw abschließen oder auch nur ein neues Bankkonto einzurichten, blieb diesen betroffenen Menschen – die immerhin ein ordentliches Insolvenzverfahren durchlaufen hatten! – oft über weitere Jahre verwehrt.

Nun sagt das Landgericht Frankfurt am Main (auszugsweise aus den Urteilsgründen):

Dem Kläger steht ein Widerspruchsrecht (nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO) dann zu, wenn er Gründe darlegt, die aufgrund seiner besonderen Situation gegen die Verarbeitung (= Speicherung) der Daten sprechen und die Beklagte (= Schufa) keine schutzwürdigen Gründe nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen.

Dieser Widerspruch führt dazu, dass der Kläger einen Anspruch auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) des streitgegenständlichen Eintrags aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. c DSGVO hat.

Dem Klageantrag auf sofortige Löschung (der Eintragung vom 05.01.2018) wurde deshalb vom Landgericht Frankfurt am Main stattgegeben. Die Schufa ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Das Urteil des LG Frankfurt ist durch Beschluss des OLG Frankfurt vom 08.05.2019 Aktz. 11 U 13/19 rechtskräftig geworden. Die SCHUFA muss nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass der Schufa-Eintrag einer Restschuldbefreiung nun immer gelöscht werden muss; es besteht nun aber – mit den richtigen Argumenten und unter Berufung auf die neuen DSGVO-Vorschriften – auch für andere Betroffene eine gute Chance, dass dies ab sofort rechtlich anders beurteilt werden wird und dies unter Berufung auf dieses wohl bahnbrechende Urteil zukünftig eher möglich sein wird, einem davon betroffenen Mandanten zu helfen.

Wenn Sie entsprechendes Problem haben, sollten Sie jedoch nicht selbst an der Sache „herumdoktern“, sondern sich möglichst an spezialisierte Anwälte wenden, welche die richtige Diagnose stellen, die richtigen Medikamente verschreiben und notfalls auch eine Operation vornehmen können!

Rechtsschutzversicherungen übernehmen sogar – oftmals – die Kosten, wenn die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Eintragung bei der Schufa bestand!

Aus Überzeugung helfen wir Menschen/Mandanten, die in dieser unglücklichen Lebenssituation nicht mehr weiterwissen.

Gerne stehen wir bundesweit zur Verfügung!

Am besten ist es, wenn Sie uns eine kurze Mail schicken; wir melden uns innerhalb 24 bis 48 Stunden.

Nachtrag:

Wir haben sehr viele Anfragen nach dem Urteil des LG Frankfurt am Main (Az.: 2-05 0 151/18) vom 20.12.2018. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht hunderte Urteilskopien (kostenlos) verschicken können, zumal dort auch Daten enthalten sind, die eventuelle Rückschlüsse auf die Identität unserer Mandantschaft ermöglichen.

Wir können Ihnen aber gerne – mit ausdrücklicher Zustimmung unserer Mandantschaft – den Urteilstenor in anonymisierter Form zukommen lassen, wenn ein Mandatsverhältnis entstanden ist.

Wenn Sie uns kurz schildern, welche konkreten Beeinträchtigungen Sie durch den „Restschuldbefreiungseintrag“ („RSBE“) haben und dies vielleicht auch dokumentieren („beweisen“) können (z. B: „Ich benötige aus familiären oder beruflichen Gründen eine neue Wohnung, ich bekomme diese aber wegen des RSBE (= Restschuldbefreiungseintrages) nicht oder ein (konkreter, existenziell wichtiger) Kredit wurde abgelehnt.“) können wir Ihnen – in einem Telefonat – eine kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten geben. Für eine rechtsverbindliche Erstberatung berechnen wir Ihnen lediglich € 249,90.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben: Schicken Sie uns eine Kopie der Rechtsschutzversicherungspolice. Wir schreiben die Rechtsschutzversicherung für Sie wegen einer Deckungsanfrage an. Bitte machen Sie selbst keine Deckungsanfrage, da wir eine genaue rechtliche Begründung bei der Rechtsschutzversicherung abgeben, warum unsere Tätigkeit Erfolgsaussichten hat.

(Sie selbst können dies nicht und die Rechtsschutzversicherung lehnt dann oft apodiktisch wegen „fehlender Erfolgsaussichten“ oder aus anderen Gründen ab, dies zu reparieren ist oft schwierig!)

Bürozeiten: Mo–Fr von 9.00 bis 18.00 Uhr

Wir beraten Sie zu den Themen:

SCHUFA Eintrag löschen

Schufa Auskunft

Negativeintrag SCHUFA löschen

SCHUFA Auskunft sofort

Bonitätsauskunft

Negativeintrag bei der SCHUFA

SCHUFA Auskunft für Vermieter

SCHUFA Bonitäts Check

SCHUFA Löschung beantragen

SCHUFA Eintrag abfragen

Selbstauskunft beantragen

Schufa Beratung

Hilfe bei SCHUFA Problemen

Verjährung SCHUFA Eintrag

Verjährung bei der SCHUFA

SCHUFA Score

Negativeintrag entfernen

Negativeintrag SCHUFA

SCHUFA Beratung Anwalt

SCHUFA Anwalt

Vermieter verlangt SCHUFA

SCHUFA Experte

SCHUFA Hilfe

SCHUFA Selbstauskunft

Mitglied im Anwaltverein
Qualität durch Fortbildung
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Mandatsbedingungen | Impressum | Datenschutz